Garantiebestimmungen

  1. Garantie gewährt die AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG, nur dort, wo dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Soweit dort nicht anders geregelt, gilt die Garantie in allen Ländern, für die  AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG den Versand anbietet, und beträgt die Dauer der Garantie die im Angebot angegebenen Jahre ab Rechnungsdatum.
     
  2. Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit eine garantierte Beschaffenheit fehlt bzw. eine garantierte Haltbarkeit verloren geht.
     
  3. Ein Garantiefall ist bei der: AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG, Schiefbahner Str. 14, 41748 Viersen, in Textform geltend zu machen. Der Kunde kann Rechte aus der Garantie nur herleiten, wenn er sie innerhalb der Garantiezeit geltend macht. Es besteht ein Anspruch auf eine unverzügliche Eingangsbestätigung in Textform.
     
  4. Die AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG behält sich vor, die bemängelte Ware zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierfür den Kunden um Einsendung der Ware zu bitten. Liegt ein Garantiefall vor, erstattet die AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG dem Kunden dessen notwendige Kosten für die Einsendung der Ware.
     
  5. Liegt ein Garantiefall vor, kann die AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl neue Ware liefern oder den Kaufpreis erstatten. Weitergehende als die hier geregelten Ansprüche des Kunden sind von der Garantie nicht umfasst.
     
  6. Dem Kunden steht selbstverständlich auch die Gewährleistung für Sachmängel nach §§ 437 ff BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen selbstständig neben der von AGIS Industrie Service GmbH & Co. KG gewährten Garantie und werden von ihr nicht eingeschränkt.
     
  7. Unberührt bleiben außerdem etwaige Herstellergarantien. Diese sind in den Angeboten von AGIS Industrie Servive GmbH & Co. KG als solche bezeichnet. Der Kunde kann sie nur gegenüber dem Hersteller selbst geltend machen.